Menschenrechtliche Unternehmensverantwortung in der Kobaltlieferkette

Aktion zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichen in Kobaltminen

  • Datum

Vortrag und Diskussion – Online-Veranstaltung der Gruppe Gelnhausen

Täglich benutzen wir Handys, Laptops, Elektroautos und andere Geräte, die mit Lithium-Ionen-Akkus betrieben werden. Kobalt ist ein Kernbestandteil dieser Akkus. Mehr als 50% des weltweit abgebauten Kobalterzes stammt aus der Demokratischen Republik Kongo, wo das Mineral nicht nur im industriellen Maßstab gefördert wird, sondern oft auch im handwerklichen Kleinbergbau gewonnen wird. Unter gefährlichen Bedingungen wird dort Kobalterz von Erwachsenen und oft auch Kindern abgebaut. Es gibt internationale Standards für Unternehmen zur Erfüllung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in Lieferketten, das gilt auch für den Weg vom Erzabbau im Kongo bis zum Akku im Elektroauto in Deutschland. Sorgfaltspflicht heißt, dass Unternehmen Risiken für die Menschenrechte identifizieren und Maßnahmen dagegen ergreifen müssen. Amnesty kontaktierte 2017 zahlreiche multinationale Konzerne von der Erzbeschaffung und -verhüttung über die Hersteller von Akkuteilen und Akkus bis hin zu den Produzenten von elektronischen Geräten oder Elektroautos, die diese Akkus einbauen. Fazit damals: Kein einziges dieser Unternehmen kommt seiner Sorgfaltspflicht in der Kobaltlieferkette in angemessenem Maße nach.

Zum diesem Thema und den Forderungen von Amnesty International wird Antonia Klein referieren. Sie ist seit 2014 ehrenamtlich in der Amnesty-Expertengruppe (Sektion Deutschland) zur Demokratischen Republik Kongo aktiv.

Anmeldungen bitte an kontakt@amnesty-gelnhausen.de
Sie erhalten kurz vor der Veranstaltung den Link zur Teilnahme an der Online-Konferenz.